Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Teilnahmevoraussetzung

Eine Teilnahme an den Schulungsprogrammen ist nur möglich, wenn der Teilnehmer mindestens 15 Minuten im tiefen Wasser schwimmen kann und über einen allgemein guten Gesundheitszustand verfügt. Minderjährige benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern.

Zahlungsbedingungen

8 Tage nach Erhalt unserer Buchungsbestätigung wird eine Anzahlung in Höhe von 30% des Gesamtbetrags fällig. Bei nicht rechtzeitigem Eingang dieser Zahlung behalten wir uns vor, vom Vertrag zurückzutreten und die gebuchten Plätze anderweitig zu vergeben. Die Restzahlung muss zwei Wochen vor Kurs- bzw. Aufenthaltsbeginn erfolgen.

Rücktritt

Bei Rücktritt / Stornierung werden folgende Kosten fällig:

- bis zu 30 Tage vor Kurssbeginn keine Stornogebühr

- bis 28 Tage vor Kursbeginn 30% des Buchungspreises

- bis 20 Tage vor Kursbeginn 50% des Buchungspreises

- bis 14 Tage vor Kursbeginn 75% des Buchungspreises

- bei späterer Stornierung 100% des Buchungspreises

Ausfall

Bei Ausfall der Kurse wegen Schlechtwetters besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Wir sind jedoch bemüht den ausgefallenen Programmteil nachzuholen. Bei Ausfällen eines Schulungskurses aus Gründen, die wir zu vertreten haben, kann nicht mehr als die Erstattung des auf die ausgefallene Leistung entfallenden Teilbetrags und insbesondere keine sonstige Entschädigung/Schadensersatz verlangt werden. Bei Minderbelegung behalten wir uns vor, einzelne Programmteile zusammenzufassen.

Haftung

Die Veranstalter haftet nur für die eigenen Leistungen. Werden auf Wunsch der Teilnehmer andere Leistungen wie Transfer, Taxi, Mietwagen oder Segeln ausserhalb des Kursprogramms gebucht, so übernehmen wir für den Erfolg und das Ergebnis dieser Serviceleistung keinerlei Haftung. Die Teilnahme an anderweitigen Programmen erfolgt auf eigenes Risiko. Wir empfehlen, die individuellen Risiken durch Abschluss entsprechender Versicherungen abzudecken!

Versicherung

Die zur Schulung eingesetzten Boote sind versichert. Bei grob fahrlässiger und vorsätzlicher Beschädigung leistet die Versicherung jedoch keinen Schadenersatz. Gleiches gilt für Schäden, die infolge von Missachtung der Anweisungen von Segellehrern und Betreuern entstehen. In diesen Fällen ist der Teilnehmer zum Schadenersatz verpflichtet.

Gewährleistungsansprüche

Der Veranstalter ist bemüht, auf alle Wünsche der Teilnehmer einzugehen und die vereinbarten Leistungen mangelfrei zu erbringen. Jeder Teilnehmer ist angehalten, Mängel und Änderungswünsche sofort anzugeben. Verspätete Mängelanzeigen können nur für die Zukunft berücksichtigt werden und bewirken keine Gewährleistungsansprüche.